Allgemeine Teilnahmebedingungen der Rehm race days GmbH
Anmeldung
Die Anmeldung gilt nur schriftlich auf unserem Anmeldeformular (Post/Fax) mit Unterschrift oder als Online-Anmeldung übers Internet. Die Anmeldung ist erst nach vollständiger Bezahlung und Bestätigung unsererseits gültig. Nennungsschluss ist immer dann, sobald die maximale Teilnehmerzahl pro Strecke erreicht ist.
Bezahlung
Der Betrag muss vollständig auf unsere Konten in Deutschland überwiesen werden.
Rücktritt
Anmeldungen sind grundsätzlich verbindlich. Bei Stornierung bis 56 Tage vor der Veranstaltung werden € 100,00 vom Teilnahmebetrag einbehalten. Eine Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt (auch bei Krankheit) ist nicht mehr möglich, außer es wird ein Ersatzfahrer benannt. Wird uns kein Ersatzteilnehmer benannt, so fällt das Nenngeld als Stornogebühr an. Eine Stornierung kann nur schriftlich angenommen werden. Wird eine Veranstaltung aus Gründen (Zufall, höhere Gewalt einschließlich widriger Wetterbedingungen oder Verschulden Dritter), die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, abgesagt, verfällt das Nenngeld.
Haftung
Die Teilnahme an den Veranstaltungen der Rehm race days GmbH erfolgt auf eigene Gefahr. Die Rehm race days GmbH als Veranstalter übernimmt für die Durchführung der Veranstaltung und für durch die Veranstaltung verursachten Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – keine Haftung. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die von Rehm race days GmbH fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich oder sonst zurechenbar verursachten Körper- und Gesundheitsschäden sowie den Verlust des Lebens. Gleiches gilt auch für die gesetzlichen Vertreter der Rehm race days GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkungen gelten ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Rehm race days GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Rehm race days GmbH beruhen. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für eine Haftung, die nach dem Produkthaftungsgesetz begründet ist. Jeder Teilnehmer (später nur TN genannt) haftet ausschließlich und allein für durch ihn verursachte Schäden gegenüber anderen TN oder Dritten. Auf den gesetzlichen Risikoausschluss bei Rennveranstaltungen wird hingewiesen. Der TN haftet auch für Schäden an Personen und Sachgütern, die durch Dritte entstehen, die das Fahrzeug im Rahmen von Veranstaltungen benutzen. Jeder TN haftet für Sachschäden an seinem Fahrzeug selbst, auch wenn ein Dritter hierfür nicht verantwortlich ist. Die Rehm race days GmbH ist nicht verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Verhaltensweisen
Die Teilnehmer (auch Ringneulinge) dürfen die Rennstrecke erst nach Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Haftungsausschlusses durch Unterzeichnung der AGB der Rehm race days GmbH nutzen und an den Veranstaltungen teilnehmen. Sofern minderjährige Personen an den Veranstaltungen teilnehmen wollen, muss ein Erziehungsberechtigter oder Unterschriftsberechtigter mit der Teilnahme einverstanden sein und die AGB sowie die darin enthaltenen Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbeschränkungen unterzeichnen.
Teilnehmerausschluss
Jeder TN, der durch sein Verhalten gegen die Veranstaltungsregeln verstößt oder andere TN sowie Dritte gefährdet oder sein Fahrzeug an Personen überlässt, die nicht angemeldet sind, wird mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung ausgeschlossen. Eine Rückzahlung des geleisteten TN-Betrages erfolgt nicht, auch keine Erstattung der restlichen und noch nicht genutzten Veranstaltungstage. Für den Fall, dass der Ausschluss darauf beruht, dass der TN sein Fahrzeug unberechtigterweise an Dritte zur Teilnahme an den Veranstaltungen überlässt, muss er einen Teilnehmerbeitrag an die Rehm race days GmbH bezahlen.
Fahrzeuge
Die Motorräder werden beim Einlass auf die Rennstrecke stichprobenartig kontrolliert. Motorräder, die nicht den vorgegebenen Sicherheitsbestimmungen entsprechen, können abgewiesen werden. Erfolgt keine Reparatur etc., zieht dies den Ausschluss der Veranstaltung nach sich. Die Motorräder müssen technisch in einwandfreiem Zustand sein. Beide Bremsen müssen funktionsfähig sein, Benzinleitungen, Ölstopfen und Ölfilter müssen gegen Herausdrehen und Lockern gesichert sein. Als Kühlflüssigkeit ist nur Wasser erlaubt (kein Frostschutzmittel). Scheinwerfer und Spiegel müssen abgebaut oder abgeklebt werden. Jeder Fahrer ist für den einwandfreien Zustand des Fahrzeuges selbst verantwortlich.
Der Fahrer
Vollständige Schutzbekleidung ist obligatorisch. Vollvisierhelm, Protektorenkombi, Stiefel mit Knöchelschutz, Rückenprotektor, Handschuhe etc. gehören zur Fahrerausstattung. Der Fahrer muss in guter körperlicher Verfassung sein; Alkohol-, Drogen- und Medikamentenmissbrauch führen zum sofortigen Ausschluss aus der Veranstaltung. Der Fahrer ist mit den Regeln der Rennstreckenbenutzung vertraut (Flaggensignale, Handzeichen vor der Einfahrt in die Boxengasse etc.). Am ersten und zweiten Tag der Veranstaltung (Zeitplan beachten) ist morgens jeweils eine Fahrerbesprechung angesagt. Es ist Pflicht, an einem dieser Briefings teilzunehmen, um die Vorschriften und Regeln zu erfahren oder neu aufzufrischen. Hierbei werden auch Beschwerden, Anregungen und Wünsche entgegengenommen. Jeder Fahrer hat sich ausreichenden Versicherungsschutz zu bemühen: Haftpflicht, Sachschäden am eigenen Fahrzeug, Unfall, Heilungskosten, Invalidität, Lohnausfallkosten bei Unfall, Überführungskosten Fahrer und Fahrzeug. Jeder Teilnehmer muss bei den Veranstaltungen im Besitz einer Krankenversicherung sein. Bei Veranstaltungen im Ausland ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung notwendig. Der Teilnehmer bestätigt dies mit der Abgabe der Nennung. Der Veranstalter behält sich vor, eventuelle Kosten für medizinische Versorgung außerhalb der Rennstrecke (Transport zum Krankenhaus etc.) dem Verletzten in Rechnung zu stellen. Die medizinische Erstversorgung an der Rennstrecke ist im Nenngeld eingeschlossen. Sollte irgendein Punkt der AGB nicht erfüllt werden, folgt die Ausschließung aus der Veranstaltung sowie das umgehende Verlassen des Fahrerlagers nach Anweisung ohne eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Dem Veranstalter obliegt hier die Entscheidungsfreiheit. Zusätzlich gilt die Hausordnung des Kurses.
Ringneulinge
Für Ringneulinge und Personen, die noch nie an einer solchen Veranstaltung teilgenommen haben, ist vor der Streckenbenutzung ein Briefing Pflicht. Das Befahren der Strecke ist nur in extra hierfür ausgewiesenen Zeitblöcken möglich. Darüber hinaus müssen sie sich durch ein gelbes Überziehhemd deutlich erkennbar machen. Dieses wird vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.
Gerichtsstand
Die AGB werden in mehreren Sprachen übersetzt und zur Verfügung gestellt. Bei Streitigkeiten über die AGB-Auslegung ist der Wortlaut in deutscher Sprache maßgebend. Die Parteien vereinbaren die Geltung des deutschen Rechts. Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten ist Ulm a.D. (Deutschland).